Finanzbuchhaltung

Unterliegen Sie mit Ihren beruflichen Tätigkeiten der Buchführungspflicht? - Wir helfen Ihnen gerne mit folgenden Leistungen:

  • Kontierung der Geschäftsvorgänge, Laufende Kontenabstimmung und EDV-gerechte Erfassung
  • Durchführung der Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt
  • Aufstellung offener Posten von Kunden und bei Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Analyse der monatlichen Auswertungen und Beratung bzgl. der aktuellen Unternehmenssituation
  • Erstellen von Auswertungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ob Einnahmenüberschussrechner oder Bilanzierer, die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Wir passen unsere Tätigkeit laufend der individuellen Situation ihres Unternehmens an.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung - teilweise oder vollständig - selbst führen: In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuerrecht.

 

Die Remscheider Tafel