20.01.2022

Verfassungs­mäßigkeit von Säumnis­zuschlägen?

Mit einem Aussetzungsbeschluss vom 26.05.2021 VII B 13/21 hat der BFH entschieden, dass gegen die Höhe der nach § 240 AO zu entrichtenden Säumniszuschläge für die Jahre ab 2021 jedenfalls insoweit erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, als den Säumniszuschlägen nicht die Funktion eines Druckmittels zukommt, sondern die Funktion einer Gegenleistung oder eines Ausgleichs für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern, mithin also eine zinsähnliche Funktion.

Gegen die Entscheidung ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden. (Az. des BFH: VII B 135/21).

(Auszug aus einer Mitteilung des Bundesfinanzhofs)

Der Beschluss im Voltlext

zurück

Kontakt
Hübenthal & Partner mbB

Hübenthal & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Dipl.- Kfm. Gero Hübenthal
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Christian Schönfelder
Steuerberater

Dipl.- Kfm. Burkard Kretschmann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Hastener Straße 11
42855 Remscheid

Telefon +49 - 2191 - 49 50 - 0
Telefax +49 - 2191 - 49 50 - 49

kontakt@huebenthal-partner.de